TeamViewer Investor Relations

Aktienrückkauf 2023/2024

 

Am 7. Dezember 2023 hat der Vorstand der TeamViewer SE ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen. Das Programm folgt dem 150 Millionen Euro Rückkaufprogramm, das erfolgreich am 30. November 2023 beendet wurde.

Der Rückkauf startete am 13. Dezember 2023. Die TeamViewer SE hat die Bedingungen des Programms vor Beginn am 12. Dezember 2023 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgegeben und eine Änderung hierzu am 2. August 2024.

TeamViewer behält sich das Recht vor, den Aktienrückkauf jederzeit auszusetzen oder einzustellen.

 

Ankündigungen

 





Transaktionen

 

Die Geschäfte in detaillierter Form finden Sie hier:

 





































Wöchentliche Bekanntmachungen

 

Die Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 finden Sie hier:

 

Aktienrückkauf 2023

 

Am 6. Februar 2023 hat der Vorstand von TeamViewer ein Aktienrückkaufprogramm (SBB 2023) mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen EUR beschlossen.

Das angekündigte Rückkaufprogramm (SBB 2023) stellt den zweiten Aktienrückkauf von TeamViewer als börsennotiertes Unternehmen nach dem erfolgreichen Abschluss des 300 Millionen EUR Rückkaufs im Jahr 2022 dar. Der Rückkauf wird in zwei unabhängigen Tranchen über die Börse durchgeführt und soll innerhalb des Jahres 2023 abgeschlossen werden. Die erste Tranche mit einem Volumen von bis zu 75 Millionen EUR startete am 15. Februar 2023 und wurde am 15. Juni 2023 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden im Rahmen der ersten Tranche 5.078.064 Aktien erworben.

Die zweite Tranche des SBB 2023 mit einem Volumen von bis zu 75 Millionen EUR (maximal jedoch 16.174.203 Aktien) startete am 20. Juni 2023. TeamViewer hat die Bedingungen des Programms für die zweite Tranche am 19. Juni 2023 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgegeben.

 

Ankündigungen

 






Transaktionen

 

Die Geschäfte der ersten Tranche finden Sie hier:

 

















Die Geschäfte der zweiten Tranche finden Sie hier:

 

























Wöchentliche Bekanntmachungen

 

Die Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 finden Sie hier:

 

Tranche 2:



Tranche 1:

Aktienrückkauf 2022

 

Am 2. Februar 2022 hat der Vorstand der TeamViewer AG ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 300 Millionen Euro beschlossen.

Die TeamViewer AG hat die Bedingungen des Programms vor Beginn am 3. Februar 2022 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgegeben und eine Änderung hierzu am 3. August 2022 bekanntgegeben.

Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 26. September 2022 abgeschlossen. Im Zeitraum vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 26. September 2022 wurde eine Anzahl von 24.093.675 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer AG erworben. Dies entspricht ca. 12,9% des Grundkapitals der Gesellschaft (berechnet auf der aktuellen Grundkapitalziffer von EUR 186.515.856,00). Die Gesellschaft hat 14.555.075 der unter dem Aktienrückkaufprogramm vor dem 17. Mai 2022 erworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 13. Juni 2022 unter entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals von zuvor EUR 201.070.930,00 auf EUR 186.515.856,00 eingezogen. Mit Abschluss des Programms hält die Gesellschaft somit 9.538.600 eigene Aktien, was 5,11% der im Umlauf befindlichen Aktien entspricht.

Weitere Details finden sich in der Abschlussmeldung vom 27. September 2022.

 

Ankündigungen

 





Transaktionen

 

Die Geschäfte in detaillierter Form finden Sie hier:

 




































 

Wöchentliche Bekanntmachungen

 

Die Bekanntmachungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 finden Sie hier: