TeamViewer AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung Göppingen - 21. Februar 2022 - Im Zeitraum vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022 wurde eine Anzahl von 1,965,641 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Februar 2022 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der TeamViewer AG veröffentlicht unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 3. Februar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 5,019,001 Aktien. Der Erwerb der Aktien der TeamViewer AG erfolgt durch eine von der TeamViewer AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Kontakt:
21.02.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TeamViewer AG |
Bahnhofsplatz 2 | |
73033 Göppingen | |
Deutschland | |
Internet: | www.teamviewer.com |
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