TeamViewer Investor Relations

TeamViewer AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

TeamViewer AG / Aktienrückkauf
03.02.2022 / 08:17
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Göppingen - 3. Februar 2022 - Der am 2. Februar 2022 vom Vorstand der TeamViewer AG beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Februar 2022 angekündigte Aktienrückkauf beginnt heute und soll im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen werden. Im Rahmen des Rückkaufprogramms sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 300 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 20 Millionen Aktien, was knapp 10 % aller derzeit im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft entspricht, zurückgekauft werden. Die zurückerworbenen Aktien sollen größtenteils eingezogen werden. Die verbleibenden Aktien werden zunächst für eine spätere Verwendung für alle aktienrechtlich zulässigen Zwecke von der Gesellschaft gehalten. Der Vorstand macht damit von der durch die außerordentliche Hauptversammlung der TeamViewer AG am 3. September 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb eigener Aktien bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Grundkapitals bis zum 2. September 2024 ermöglicht.

Der Rückkauf wird unter Führung einer von TeamViewer AG beauftragten Bank nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch "DVO") durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der TeamViewer AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Der Rückkauf soll so günstig wie möglich und interessewahrend sowie über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des jeweils gültigen Beschlusses der Hauptversammlung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer TeamViewer-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DVO einzuhalten, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend Art. 3 DVO dürfen u.a. die TeamViewer-Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Außerdem dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die TeamViewer AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Kontakt:
Michael Lönne
TeamViewer AG, Investor Relations
Telefon: +49 7161 97200 81
E-Mail: [email protected]



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