TeamViewer Investor Relations

TeamViewer SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

TeamViewer SE / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
TeamViewer SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.06.2023 / 18:30 CET/CEST
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Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Göppingen, 19. Juni 2023 – Die zweite Tranche des am 6. Februar 2023 vom Vorstand der TeamViewer SE beschlossenen und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 6. Februar 2023 angekündigten Aktienrückkaufprogramms 2023 beginnt am 20. Juni 2023. Im Zeitraum bis spätestens 22. Dezember 2023 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 75 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 16.174.203 Aktien, zurückgekauft werden. Der Vorstand macht damit von der durch die Hauptversammlung der TeamViewer SE am 24. Mai 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb eigener Aktien bis zu einer Höhe von maximal 10% des Grundkapitals bis zum 23. Mai 2028 ermöglicht. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen nach der jeweils geltenden Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf wird unter Führung einer von der TeamViewer SE beauftragten Bank nach Art. 4 Abs. 2 lit.  b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch "DVO") durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der TeamViewer SE, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Der Rückkauf wird über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des jeweils gültigen Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer TeamViewer-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als 20% unterschreiten.

Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DVO einzuhalten, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend Art. 3 DVO dürfen u.a. die TeamViewer-Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Außerdem dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die TeamViewer SE die Geschäfte auf ihrer Website unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.


Kontakt

Investor Relations TeamViewer

Ursula Querette

Vice President Capital Markets

E-Mail: [email protected]

 



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