TeamViewer AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung Göppingen – 6. März 2023 – Im Zeitraum vom 27. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 wurde eine Anzahl von 261.115 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. Februar 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. Februar 2023 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der TeamViewer AG veröffentlicht unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 672.378 Aktien. Der Erwerb der Aktien der TeamViewer AG erfolgt durch eine von der TeamViewer AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Kontakt: Ursula Querette TeamViewer AG, Investor Relations Telefon: +49 7161 97200 81 E-Mail: [email protected]
06.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TeamViewer AG |
Bahnhofsplatz 2 | |
73033 Göppingen | |
Deutschland | |
Internet: | www.teamviewer.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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