Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 |
Erwerb eigener Aktien - 13. Zwischenmeldung |
|
|
Göppingen – 11. März 2024 – Im Zeitraum vom 04. März 2024 bis einschließlich 08. März 2024 wurde eine Anzahl von 286.202 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TeamViewer SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 13. Dezember 2023 mitgeteilt wurde. |
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen: |
|
|
|
Aggregiertes Volumen
(Stück Aktien) |
|
Volumengewichteter Durchschnittskurs (€) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der TeamViewer SE veröffentlicht unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf. |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 13. Dezember 2023 bis einschließlich 08. März 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 5.082.466 Aktien. |
Der Erwerb der Aktien der TeamViewer SE erfolgt durch eine von der TeamViewer SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) sowie europäische multilaterale Handelssysteme. |
|
|
Kontakt:
TeamViewer SE, Investor Relations
E-Mail: [email protected] |